Betreuung von Ausbildungspools durch das URZ


Das URZ bietet die Möglichkeit an, fakultätsübergreifend bzw. uniweit Ausbildungspools zu installieren, zu betreiben und die Nutzer zu betreuen. Dieser Dienst basiert auf dem Ansatz, dass eine weitgehend einheitliche Nutzung aller zentral vom Universitätsrechenzentrum betriebenen Rechnerpools möglich ist.

Nutzerumgebung

Bis auf die unterschiedlichen Leistungsparameter der Hardware (verursacht durch unterschiedliche Beschaffungszeitpunkte) und den angebotenen Betriebssystem-Plattformen sind praktisch in allen Pools die gleichen Nutzungsmöglichkeiten und die gleiche Nutzungsumgebung gegeben. Zu dieser Nutzungsumgebung gehören:

Betriebstechnologie

Bestandteile der Betriebstechnologie sind

Typen von Poolrechnern

Hinsichtlich der BS-Plattform existieren zur Zeit drei Typen von Poolrechnern: Ab Anfang 2001 werden in den Teilbibliotheken der Universitätsbibliothek (Lesesäle, Auskunftsbereiche) insgesamt ca. 60 Linux-Benutzerarbeitsplätze installiert und durch das URZ betreut.

Organisation

Vom URZ uniweit bereitgestellte Rechnerpools/Ausbildungspools bilden organisatorisch, nutzungs- und betriebsseitig eine Einheit. Das betrifft u.a. Was die Poolplanung betrifft, so haben die Anforderungen der Einrichtungen/Fakultäten höhere Priorität gegenüber den Anforderungen anderer Einrichtungen. Andereseits kann eine Mitnutzung anderer Einrichtungen der Universität nicht ausgeschlossen werden. Die Erfahrungen zeigen, dass durch diese zentrale Planung aller Poolressourcen zeitweise auftretende Überlasten verteilt werden können.

Der Nutzerservice mit seinen Standorten ReiStra 70 und StraNa ist von 6:00 Uhr bis 18:00 Uhr mit wenigstens einer MitarbeiterIn besetzt und für die Pool-Betreuung im jeweiligen Einzugsbereich einschließlich Kontrollmaßnahmen zuständig. Bei abgelegenen Pools (z.B. Raabe-Straße, ReiStr 39/41) ist eine ergänzende Vorort-Betreuung (durch MitarbeiterInnen am Standort) sinnvoll bzw. notwendig. Der Zutritt zu den Poolräumen selbst erfolgt über ein elektronisches Türzugangskontrollsystem, so dass jeder berechtigte Nutzer freien Zugang hat.

Die Rechnerpools können von 6:00 bis 02:00 Uhr (Montags bis Freitags) sowie von 6:00 bis 22:00 Uhr (Samstags) genutzt werden.

Die Systemadministration und die technische Betreuung erfolgt vollständig durch das URZ, die damit verbundenen Verantwortung ist nicht teilbar.

Synergieeffekte

Es ist offensichtlich, dass mit einem derartigen Poolbetriebskonzept vielfältige Synergieeffekte, z.B. verbunden sind. Über den Linux- bzw. NT-Admindienst werden in fast allen Fakultäten Mitarbeiter-Arbeitsrechner, Poolrechner oder Rechnercluster in gleicher Weise bereitgestellt.

Randbedingungen

Die Realisierung spezifischer Anforderungen an die Poolnutzung durch einzelne Nutzergruppen ist möglich, wenn die oben skizzierten Synergieeffekte nicht gefährdet werden bzw. die erforderlichen Mehraufwendungen in einem akzeptablen Verhältbis zu den gewünschten Effekten stehen. Solche Zusatzforderungen bedürfen einer sorgfältigen Prüfung auf unerwünschte Nebeneffekte für Nutzer und Betreiber.

Erfahrungsgemäß treten Probleme dann auf, wenn spezielle Nutzungs- und Betriebsanforderungen aus einer nicht im Einklang mit den durch das URZ bereitgestellten Technologien und Basisdiensten resultieren. Z.B. ist die Einbeziehung lokaler Nutzerverwaltungsverfahren (Fakultät, Professur, Arbeitsgruppe) sowie die Integration von serverbasierten Diensten der Fakultäten nicht möglich. Da das URZ keinen administrativen Zugriff auf die Fakultätsserver besitzt, ist bei Ausfall eines Servers keine Lösung der damit verbundenen Poolprobleme durch URZ-Mitarbeiter möglich.

Die Bereitstellung zusätzlicher Software ist z.B. dann unkritisch, wenn es sich um kostenfreie Standardsoftware handelt. Die Finanzierung kostenpflichtiger Software muss i.a. von der anfordernden Fakultät erbracht werden.

Dezentrale Ausbildungspools

Mit dem oben erläuterten Poolbetriebsansatz können nicht alle innerhalb der Universität existierenden Rechnernutzungsanforderungen abgedeckt werden. Das betrifft z.B. spezielle HW- bzw. SW-Anforderungen, die sich aus spezifischen Lehr- und Forschungsbereichen ergeben. Insofern ist der dezentrale Pooleinsatz in einzelnen Fakultäten/Professuren berechtigt, wenn damit auch die Verantwortung über Einsatzvorbereitung, Installation und Betrieb in den Fakultäten liegt. n
Matthias Clauß, 26. Oktober 2000, letzte Änderung: 02. November 2000