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Adressvergabe aus erweiterten IP-Subnetzen


IP-Adressen sind dank der verfügbaren Adressklasse B an der TU Chemnitz keine Mangelware. Dennoch stoßen in letzter Zeit einige Fakultäten an ihre Subnetz-Grenzen. Vor reichlich 10 Jahren wurde mit Festlegung der Subnetz-Maske 255.255.255.0 die Anzahl der zu vergebenden IP-Adressen in einem IP-Subnetz auf 254 festgelegt. Durch ständigen Zuwachs an netzwerkfähiger Computertechnik aber auch Schwierigkeiten bei der Rückgabe nicht mehr genutzter IP-Adressen, ist diese Anzahl an mehreren Stellen mittlerweile ausgereizt. Die praktizierte Neuvergabe von IP-Subnetzen ist nicht immer unproblematisch.
Deshalb war ein Überdenken dieser Situation notwendig und führt nun zu ersten Änderungen.
Die Anzahl der zu vergebenden IP-Adressen in vom URZ administrierten IP-Subnetzen wird auf 508 erhöht. Diese Verdopplung wurde eigentlich schon vor 2 ½ Jahren mit Änderung der Subnetz-Maske auf 255.255.254.0 eingeführt. Das geschah jedoch im Zusammenhang mit der Erhöhung der Sicherheit des Internetzugangs der TU Chemnitz. Die zusätzlichen 254 IP-Adressen pro IP-Subnetz waren dabei ausschließlich für Rechner vorgesehen, welche volle Internet-Konnektivität erfordern. Durch diese Zweiteilung der IP-Subnetze waren recht einfache und kurze Access-Listen im GWiN-Router möglich. Da sich die Anzahl der Rechner mit voller Internet-Konnektivität in Grenzen hält und der GWiN-Router mittlerweile sehr leistungsfähig ist, wurden die Access-Listen zur Sicherung des Campusnetzes auf einzelne Hosteinträge umgesetzt.
Damit stehen nun auch die zusätzlichen 254 IP-Adressen pro IP-Subnetz für den allgemeinen Gebrauch zur Verfügung.

  IP-Subnetz-Adresse Subnetz-Maske Endgeräte-Adressierung
von ... bis
Broadcast-Adresse
allgemein 134.109.<subnetz>.0 255.255.254.0 134.109.<subnetz>.1 ... 134.109.<subnetz+1>.254 134.109.<subnetz+1>.255
Beispiel Subnetz 4 134.109.4.0 255.255.254.0 134.109.4.1 ... 134.109.5.254 134.109.5.255

Was bedeutet das für den Nutzer? Wo es möglich ist, sollte weiterhin konsequent die automatische IP-Konfiguration (DHCP) auf den Endgeräten genutzt werden, um u.a. die "richtige" Subnetz-Maske zu erhalten. Und bitte nicht über zugeteilte IP-Adressen wundern, die plötzlich an dritter Stelle um +1 vom Subnetz-Wunsch abweichen.
Die Beantragung von IP-Adressen erfolgt vorerst weiterhin über das bekannte Formular.

Thomas Schier, Mai 2003