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Universitätsrechenzentrum |
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IP-Adressen sind dank der verfügbaren Adressklasse B an der TU Chemnitz keine Mangelware.
Dennoch stoßen in letzter Zeit einige Fakultäten an ihre Subnetz-Grenzen.
Vor reichlich 10 Jahren wurde mit Festlegung der Subnetz-Maske 255.255.255.0
die Anzahl der zu vergebenden IP-Adressen in einem IP-Subnetz auf 254 festgelegt.
Durch ständigen Zuwachs an netzwerkfähiger Computertechnik aber auch Schwierigkeiten bei der
Rückgabe nicht mehr genutzter IP-Adressen, ist diese Anzahl an mehreren Stellen mittlerweile ausgereizt.
Die praktizierte Neuvergabe von IP-Subnetzen ist nicht immer unproblematisch.
Deshalb war ein Überdenken dieser Situation notwendig und führt nun zu ersten Änderungen.
Die Anzahl der zu vergebenden IP-Adressen in vom URZ administrierten IP-Subnetzen wird auf 508 erhöht.
Diese Verdopplung wurde eigentlich schon vor 2 ½ Jahren mit Änderung der Subnetz-Maske
auf 255.255.254.0 eingeführt.
Das geschah jedoch im Zusammenhang mit der
Erhöhung der Sicherheit des Internetzugangs der TU Chemnitz.
Die zusätzlichen 254 IP-Adressen pro IP-Subnetz waren dabei ausschließlich
für Rechner vorgesehen, welche volle Internet-Konnektivität erfordern.
Durch diese Zweiteilung der IP-Subnetze waren recht einfache und kurze Access-Listen im GWiN-Router möglich.
Da sich die Anzahl der Rechner mit voller Internet-Konnektivität in Grenzen
hält und der GWiN-Router mittlerweile sehr leistungsfähig ist, wurden die Access-Listen zur
Sicherung des Campusnetzes auf einzelne Hosteinträge umgesetzt.
Damit stehen
nun auch die zusätzlichen 254 IP-Adressen pro IP-Subnetz für den allgemeinen Gebrauch zur
Verfügung.
| IP-Subnetz-Adresse | Subnetz-Maske | Endgeräte-Adressierung
von ... bis |
Broadcast-Adresse | |
|---|---|---|---|---|
| allgemein | 134.109.<subnetz>.0 | 255.255.254.0 | 134.109.<subnetz>.1 ... 134.109.<subnetz+1>.254 | 134.109.<subnetz+1>.255 |
| Beispiel Subnetz 4 | 134.109.4.0 | 255.255.254.0 | 134.109.4.1 ... 134.109.5.254 | 134.109.5.255 |
Was bedeutet das für den Nutzer? Wo es möglich ist, sollte weiterhin konsequent die automatische IP-Konfiguration (DHCP) auf den Endgeräten genutzt werden, um u.a. die "richtige"
Subnetz-Maske zu erhalten. Und bitte nicht über zugeteilte IP-Adressen wundern,
die plötzlich an dritter Stelle um +1 vom Subnetz-Wunsch abweichen.
Die Beantragung von IP-Adressen erfolgt vorerst weiterhin über das bekannte
Formular.
| Thomas Schier, Mai 2003 |