Der Zugang zur DV-Infrastruktur der TU Chemnitz wird für Gäste unserer Einrichtung vereinfacht.
Bekanntlich ist die anonyme Benutzung der DV-Infrastruktur der TU Chemnitz
nicht möglich. Dies ergibt sich u.a. aus der Benutzungsordnung des URZ.
Für Studenten und Mitarbeiter ist das selbstverständlich.
Aber auch Gäste unserer Einrichtung, die während ihres Aufenthaltes an der
TU die DV-Technik benutzen möchten, benötigen ein personenbezogenes
Loginkennzeichen.
Viele Gäste möchten lediglich einmal an einen PC bzw. wollen
nur kurzzeitig das eigene Notebook ins Campusnetz der TU integrieren.
Dafür ist es z.Z. nötig, dass sie im URZ-Nutzerservice vorsprechen und den
Nachweis erbringen, dass sie DV-Ressourcen der TU nutzen dürfen;
die Personendaten werden erfasst, jedem Gast wird ein 'vollwertiger' Account
mit allen Bestandteilen (Loginkennzeichen, Homeverzeichnis, Mailadresse,
Mailbox, Gruppenzuordnungen, Konto für kostenpflichtige Dienste,
Zugangsbefugnissen,...) ausgestellt.
Unter Berücksichtigung der beabsichtigten Verwendungsdauer ist dies eine
zu hohe formale Hürde für unsere Gäste.
Zur Vereinfachung wurde ein Verfahren entwickelt und implementiert, das
nachfolgend kurz vorgestellt werden soll.
Das URZ hält eine ausreichend hohe Anzahl von (zunächst) anonymen
Loginkennzeichen vor. Diese sind im Normalfall deaktiviert.
Per Web-Schnittstelle - http://service.hrz.tu-chemnitz.de/gastlogin/ -
kann jeder im URZ registrierte TU-Mitarbeiter
für jeden seiner Gäste einen Gast-Account aktivieren.
Dazu muss der Betreuer lediglich drei Angaben machen:
wieviel Gast-Accounts werden benötigt
wielange werden diese benötigt (max. 10 Kalendertage)
wie soll die Zustellung erfolgen
(Selbstabholung durch Betreuer / Hauspost an Betreuer)
Auf einem speziellen Drucker werden im URZ-Nutzerservice
alle vom Gast benötigten Angaben
(Loginkennzeichen / Passwort) unverzüglich in ein verschlossenes Kuvert
gedruckt.
Der Betreuer übergibt jedem seiner Gäste einen verschlossenen Umschlag und
registriert auf einer vom URZ vorbereiteten Liste, welchem Gast
welches Loginkennzeichen zugeteilt wurde. Jedes Gast-Login darf nur
von einer Person benutzt werden.
Die Anonymität der Gast-Logins wird damit aufgehoben.
Der Betreuer ist wie bisher verpflichtet, seine Gäste auf die
Benutzungsordnung hinzuweisen.
Auf der Liste bestätigt jeder Gast den Empfang und die
Einhaltung der Benutzungsordnung.
Die ausgefüllte Liste ist im URZ-Nutzerservice abzugeben.
Zusätzlich hat der Betreuer beim Aktivieren des Gast-Logins per Web
die Möglichkeit, seinen Gästen einen Betrag auf das
Konto für kostenpflichtige Dienste (Drucken) zu überweisen.
Der Betrag wird vom Guthaben des Betreuers abgebucht.
Nach Ablauf der Nutzungsberechtigung der Gast-Logins wird das von
den Gästen nicht beanspruchte Guthaben automatisch dem Betreuer wieder
gutgeschrieben. Außerdem werden die Daten, die sich in den Homeverzeichnissen
der Gäste befinden, gelöscht.
Dietmar Grunewald, Juli 2005