TU Chemmnitz

Universitätsrechenzentrum

TU Chemnitz > URZ > Zeitung > Ausgabe 3/2005

Campusnetzzugang für Gäste der TUC (Gast-Logins)

Der Zugang zur DV-Infrastruktur der TU Chemnitz wird für Gäste unserer Einrichtung vereinfacht.

Bekanntlich ist die anonyme Benutzung der DV-Infrastruktur der TU Chemnitz nicht möglich. Dies ergibt sich u.a. aus der Benutzungsordnung des URZ. Für Studenten und Mitarbeiter ist das selbstverständlich. Aber auch Gäste unserer Einrichtung, die während ihres Aufenthaltes an der TU die DV-Technik benutzen möchten, benötigen ein personenbezogenes Loginkennzeichen.

Viele Gäste möchten lediglich einmal an einen PC bzw. wollen nur kurzzeitig das eigene Notebook ins Campusnetz der TU integrieren. Dafür ist es z.Z. nötig, dass sie im URZ-Nutzerservice vorsprechen und den Nachweis erbringen, dass sie DV-Ressourcen der TU nutzen dürfen; die Personendaten werden erfasst, jedem Gast wird ein 'vollwertiger' Account mit allen Bestandteilen (Loginkennzeichen, Homeverzeichnis, Mailadresse, Mailbox, Gruppenzuordnungen, Konto für kostenpflichtige Dienste, Zugangsbefugnissen,...) ausgestellt. Unter Berücksichtigung der beabsichtigten Verwendungsdauer ist dies eine zu hohe formale Hürde für unsere Gäste.

Zur Vereinfachung wurde ein Verfahren entwickelt und implementiert, das nachfolgend kurz vorgestellt werden soll.

Das URZ hält eine ausreichend hohe Anzahl von (zunächst) anonymen Loginkennzeichen vor. Diese sind im Normalfall deaktiviert.

Per Web-Schnittstelle - http://service.hrz.tu-chemnitz.de/gastlogin/ - kann jeder im URZ registrierte TU-Mitarbeiter für jeden seiner Gäste einen Gast-Account aktivieren. Dazu muss der Betreuer lediglich drei Angaben machen:

Auf einem speziellen Drucker werden im URZ-Nutzerservice alle vom Gast benötigten Angaben (Loginkennzeichen / Passwort) unverzüglich in ein verschlossenes Kuvert gedruckt. Der Betreuer übergibt jedem seiner Gäste einen verschlossenen Umschlag und registriert auf einer vom URZ vorbereiteten Liste, welchem Gast welches Loginkennzeichen zugeteilt wurde. Jedes Gast-Login darf nur von einer Person benutzt werden. Die Anonymität der Gast-Logins wird damit aufgehoben. Der Betreuer ist wie bisher verpflichtet, seine Gäste auf die Benutzungsordnung hinzuweisen. Auf der Liste bestätigt jeder Gast den Empfang und die Einhaltung der Benutzungsordnung. Die ausgefüllte Liste ist im URZ-Nutzerservice abzugeben.

Zusätzlich hat der Betreuer beim Aktivieren des Gast-Logins per Web die Möglichkeit, seinen Gästen einen Betrag auf das Konto für kostenpflichtige Dienste (Drucken) zu überweisen. Der Betrag wird vom Guthaben des Betreuers abgebucht. Nach Ablauf der Nutzungsberechtigung der Gast-Logins wird das von den Gästen nicht beanspruchte Guthaben automatisch dem Betreuer wieder gutgeschrieben. Außerdem werden die Daten, die sich in den Homeverzeichnissen der Gäste befinden, gelöscht.


Dietmar Grunewald, Juli 2005