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schwierigen Haushaltslage mit vollem Engagement für
die guten Bindungen zwischen Stadt und Universität
einsetze.
Per Antrag gibt es Geld zurück
Wie kommen die in Chemnitz wohnenden Studenten nun
aber an ihr Geld? Den Antrag auf Rückerstattung
des Semesterbeitrages für das Sommersemester 2003
sowie das Wintersemester 2003/2004 können die Studierenden
erst ab Mitte September 2003 ausfüllen, weil bis
dahin noch die Anträge des Studienjahres 2002/2003
bearbeitet werden. Einsendeschluss der Anträge
ist der 31. Dezember 2003. Die Rückerstattung erfolgt
dann ab Januar 2004. Die Anträge können ab
September unter www.chemnitz.de
aus dem Internet heruntergeladen oder direkt am Computer
ausgefüllt werden. Das Formular wird aber auch
in der Chemnitzer Meldebehörde, Elsasser Straße
8, im Studentensekretariat der TU, Straße der
Nationen 62, Raum 042 (Briefkasten: Raum 041), und im
Studentenwerk Chemnitz-Zwickau, Abteilung Wohnraumverwaltung,
Thüringer Weg 3, erhältlich sein und dort
auch ausgefüllt entgegengenommen. Jeder Antragsteller
muss natürlich den Studiennachweis durch Abgabe
einer Immatrikulationsbescheinigung für die beantragten
Semester erbringen.
Für Fragen und Hinweise steht die Auskunftsstelle
der Chemnitzer Meldebehörde unter Telefon 0371/
488-8345 bzw. per E-Mail meldebehoerde@stadt-chemnitz.de
zur Verfügung. |