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  TU Spektrum  
   
 
Das Rathaus erneuert sein verlockendes Angebot
Studierende mit Hauptwohnsitz in Chemnitz sparen weiterhin den Semesterbeitrag
    (AF/MSt) Studierende der TU Chemnitz können sich freuen: Diejenigen, die ihren Hauptwohnsitz in Chemnitz haben oder sich mit dem Gedanken tragen, nach Chemnitz umzuziehen, bekommen ihren Semesterbeitrag für das Sommersemester wieder in voller Höhe von 41 Euro von der Stadt Chemnitz erstattet. Mit diesem Angebot möchte die Stadtverwaltung möglichst viele Neu-Chemnitzer gewinnen und den Universitätsstandort noch attraktiver machen.
Seit dem Wintersemester 2000/ 2001 werden auf diese unkomplizierte Weise die Semesterbeiträge von den Studierenden übernommen, die ihren Hauptwohnsitz in Chemnitz haben. Im vergangenen Wintersemester erstattete die Stadtverwaltung 31 Euro pro Student und Semester.
Allein für das Wintersemester 2002/2003 und das vorangegangene Sommersemester waren im Rathaus 2.370 Anträge auf Erstattung der Semesterbeiträge eingegangen. Bis auf wenige Ausnahmen wurden die Beiträge erstattet. Probleme traten nach Auskunft des Bürgeramtes der Stadt Chemnitz nur dann auf, wenn Antragsteller im beantragten Semester wieder weggezogen sind, Anträge zu spät eingereicht wurden oder die Bankverbindung fehlte beziehungsweise falsch war. Weil sich seit April 2003 der Beitrag des Studentenwerkes Chemnitz-Zwickau, der sich als Hauptanteil im Semesterbeitrag niederschlägt, um 10 Euro erhöhte, übernimmt die Stadt Chemnitz auch diese Mehrkosten. Für Prof. Dr. Günther Grünthal, Rektor der TU Chemnitz, ist das nicht selbstverständlich: In einem Schreiben an Bürgermeister und Kämmerer Detlef Nonnen dankte er der Stadtverwaltung, die sich trotz der
 

schwierigen Haushaltslage mit vollem Engagement für die guten Bindungen zwischen Stadt und Universität einsetze.

Per Antrag gibt es Geld zurück

Wie kommen die in Chemnitz wohnenden Studenten nun aber an ihr Geld? Den Antrag auf Rückerstattung des Semesterbeitrages für das Sommersemester 2003 sowie das Wintersemester 2003/2004 können die Studierenden erst ab Mitte September 2003 ausfüllen, weil bis dahin noch die Anträge des Studienjahres 2002/2003 bearbeitet werden. Einsendeschluss der Anträge ist der 31. Dezember 2003. Die Rückerstattung erfolgt dann ab Januar 2004. Die Anträge können ab September unter www.chemnitz.de aus dem Internet heruntergeladen oder direkt am Computer ausgefüllt werden. Das Formular wird aber auch in der Chemnitzer Meldebehörde, Elsasser Straße 8, im Studentensekretariat der TU, Straße der Nationen 62, Raum 042 (Briefkasten: Raum 041), und im Studentenwerk Chemnitz-Zwickau, Abteilung Wohnraumverwaltung, Thüringer Weg 3, erhältlich sein und dort auch ausgefüllt entgegengenommen. Jeder Antragsteller muss natürlich den Studiennachweis durch Abgabe einer Immatrikulationsbescheinigung für die beantragten Semester erbringen.
Für Fragen und Hinweise steht die Auskunftsstelle der Chemnitzer Meldebehörde unter Telefon 0371/ 488-8345 bzw. per E-Mail meldebehoerde@stadt-chemnitz.de zur Verfügung.

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