Die Arbeit beschäftigt sich mit dem Datenschutz in der Justiz und dem dort bestehenden Spannungsverhältnis zwischen der grundrechtlich durch Art. 97 GG gewährleisteten richterlichen Unabhängigkeit auf der einen Seite und dem Recht des Einzelnen auf seine informationelle Selbstbestimmung, welches ebenfalls grundrechtlich geschützt ist, nach Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG. Die Justiz wurde beim Datenschutz nicht ausgespart, es gibt eine Vielzahl an Problemen.