Das Recht im Amt : RiA ; Zeitschrift für den öffentlichen Dienst. - 38.1991, 6, S. 261 - 277
Abstract (DE)
Disziplinarrecht als eine spezielle Materie, bei der auf dienstliches wie außerdienstliches Fehlverhalten von Beamten (und Richtern) in einem förmlichen Verfahren durch Eingriffe in die Rechte des pflichtwidrig Handelnden (bis hin zur Entfernung aus dem Dienst) reagiert wird, wird zunächst in einen weiteren Zusammenhang gestellt und sodann anhand der Regelungen auf Bundesebene unter Berücksichtigung wichtiger gerichtlicher Entscheidungen in seinen zentralen Strukturen erläutert.