Das Außenwirtschaftsrecht fristet trotz der großen ökonomischen Bedeutung der internationalen Wirtschaftsbeziehungen für Deutschland ein Mauerblümchendasein. Der Beitrag erläutert anhand einiger konkreter, teils der Rechtsprechung entnommener Gestaltungen die Einbindung der Materie in das allgemeine Verwaltungsrecht, vor allem im Hinblick auf Fragen von Ermessen/Beurteilungsspielräumen und staatlicher Haftung für rechtswidriges Handeln.