Der Verwaltungswirt : DVW ; Studium u. Praxis d. Verwaltungsführung bei d. Deutschen Bundespost. - 7. 1990, 2, S. 8 - 15
Abstract (DE)
Auch wenn ein Beamter Straftaten verübt, kommt eine Beendigung seines Dienstverhältnisses nur auf Grund spezieller gesetzlicher Tatbestände in Betracht. Der Beitrag gibt einen Überblick über die verschiedenen Konstellationen - disziplinarische Ahndung (Entfernung aus dem Dienst), Verlust der Beamtenrechte, strafrechtliche Nebenfolgen (Verlust und Aberkennung der Amtsfähigkeit) -, skizziert auch die verfassungsrechtliche Einbettung und zeigt Bezüge zu anderen Sanktionen für pflichtwidriges Verhalten auf.